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Erlaubnis zum Campen

Um Gebrauch von den Zonen zu machen, wo der BEREICH FÜR UMWELT der Inselregierung das Campen zuläßt, ist es erforderlich, zuvor die entsprechende Genehmigung mittels eines Formulars einzuholen, auf dem Angaben über die Camper oder das Zentrum (Schule, usw.) sowie die Modalität des Zeltens, Ort und Datum erfasst werden.

Erlaubnis zum Campen

Im Allgemeinen ist das Campen nicht an den Stellen erlaubt, die durch das GESETZ 12/1994 DER KANARISCHEN INSELN ÜBER NATURSCHUTZGEBIETE geschützt sind, außer an den Orten, wo es ausdrücklich zugelassenen ist.
Andererseits ist das Zelten an den Küsten durch das GESETZ ÜBER KÜSTEN innerhalb der Grenzen des Gebiets, das dem KÜSTENSTREIFEN VON TENERIFFA angehört, verboten.

GENEHMIGUNG ZUM CAMPEN

Die Genehmigungen gelten für eine Maximaldauer von 7 Tagen, wenn es sich um Campen von Gruppen und beschränktes Zelten handelt, und von 1 Tag im Falle der Durchgangslager. Die meisten Zeltplätze liegen bei Freizeitzonen, die wiederum über Kinderparks, Grillplätze und Wasser verfügen.
Es ist empfehlenswert, die Genehmigung 7 Tage im Voraus zu beantragen.



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