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Regierung

Teneriffa, obwohl unter spanischer Regierungsoberhoheit, besitzt seine eigene Regierung und innerhalb der EWG seinen eigenen Status.

Regierung

Die Monarchie Spaniens wird von König Carlos und der Königin Sofia repräsentiert. Thronfolger ist ihr Sohn Prinz Felipe.
Noch bevor die Kanarischen Inseln im Jahre 1821 zu einer einzigen Provinz von Spanien erklärt wurden, fand zwischen den beiden Hauptinseln (Teneriffa und Gran Canaria) ein harter Wettstreit um die Vorherrschaft statt.
1982 erfüllte sich der Autonomiewunsch der Kanarischen Inseln im Rahmen der allgemeinen Dezentralisierungspolitik des spanischen Regimes.
Santa Cruz de Tenerife (für die östlichen Inseln) und Las Palmas (für die westlichen Inseln) teilen sich die Regierungsgeschäfte. Santa Cruz besitzt die Hälfte der Regionalregierungsämter und das Parlament und sein Gouverneur wird von Madrid ernannt.
Teneriffa schickt 15 Abgeordnete in das Kanarische Parlament, ein Organ, das außer seiner gesetzgebenden Rolle auch den Haushaltsetat der Insel festlegt und die Repräsentanten ernennt, die die Angelegenheiten der Inselauf dem Festland Spaniens vertreten.
Teneriffa besitzt zudem seinen eigenen Inselrat ('Cabildo Insular'), der mit einer gewissen Selbstregierungsmacht ausgestattet ist und die Verantwortung für das Tagesgeschehen der örtlichen Behörden übernimmt. Diese Funktionen werden dann an die regionalen Gemeinden ('Municipios') und letztendlich an die Stadtobrigkeiten delegiert.



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